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update: 03.09.2008  

Geld - Honorare - Gehälter

[zur Übersicht]
     

Inhalt:
 
MO 011 Ausbildungsvergütung Fotografen
MO 010Behalten Sie Ihre Telefonkosten im Griff (11.03.2005) (entfällt)
MO 009 Empfehlung Foto-Honorare Internet etc.
MO 008 AGB Centralverband Deutscher Berufsfotografen
MO 007AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen Fotografen / FreeLens (entfällt)
MO 006 Gehälter der Branche
MO 005 Bildhonorare / Empfehlung MfM
MO 004 Empfehlung Honorare für Fotoassistenz
MO 003 Mindesthonorare Hochzeits- u. Portraitfotografie (letzte Aktualisierung: 25.05.2006)
MO 002 Mindesthonorare / Journalistische Fotografie (letzte Aktualisierung: 25.05.2006)
MO 001 Mindesthonorare  / Auftragsproduktionen (letzte Aktualisierung: 25.05.2006)
  
  
   
MO_001 Mindesthonorare für Fotografen / Auftragsproduktionen
Letzte Änderung: 25.05.2006

Empfehlungen für Mindestsätze bei Auftragsproduktionen

Die von uns vorgestellten Empfehlungen sind Durchschnittswerte bei mittlerer Auftragsauslastung und unter Berücksichtigung von Investitions- und laufenden Kosten sowie unter Einbeziehung der tatsächlich erzielten Honorare. Unsere Angaben sollten deshalb nur als Anhaltspunkte dienen, nicht als Vorlage für Ihre Rechnungsstellung. 
Studios mit überdurchschnittlicher technischer Ausrüstung müssen u.U. das doppelte der empfohlenen Sätze berechnen - nicht unterschreiten sollten Sie die persönliche Stundenbasis von mindestens 95,00 €  -  unter Berücksichtigung von Ausbildung, Können und Erfahrung sind hier durchaus auch Sätze von über 250,00 €  angebracht.  

Wir wollen diese Empfehlungen regelmäßig überprüfen - wenn Sie hier bereit sind, Ihre persönlichen Erfahrungen mit einzubringen, nutzen Sie bitte diesen Link, unter dem Sie Ihre Verrechnungssätze anonym nennen können!

!!! Bitte helfen Sie uns, die Angaben möglichst real zu halten !!!

Outdoor (ohne Assistenz)
Dauer
1/2 Tag bis 4,5 Std. 560,00 €
1 Tag bis 9,0 Std. 1.100,00 €
1 Stunde  

130,00 €

Reisetag (ganzer Tag)      
Reisezeit (Verrechnung auf Stundenbasis) 1 Std.  

80,00 €

Km-Pauschale Anfahrt    

0,90 €

Ausfallhonorar 
bis 24 Std. vor Auftragsbeginn 50% vom Grundhonorar
bis 12 Std. vor Auftragsbeginn 100% vom Grundhonorar
Studio (ohne Assistenz)
Dauer
1/2 Tag bis 4,5 Std. 560,00 €
1 Tag bis 9,0 Std. 1250,00 €
1 Stunde  

150,00 €

Ausfallhonorar 
bis 24 Std. vor Auftragsbeginn 50% vom Grundhonorar
bis 12 Std. vor Auftragsbeginn 100% vom Grundhonorar
Allgemeines
Der Umfang der übertragenen Rechte ist zu vereinbaren. Im Zweifelsfall gilt § 31 (5) UrhG.

Originale bleiben im Eigentum des Auftragnehmers

Die Honorare enthalten keine Nebenkosten

Assistenzleistung wird bei Bedarf extra berechnet

Verbrauchsmaterialien, Kosten für technische Aus- und Weiterverarbeitung sowie die  Aufbereitung von digitalen Bilddaten werden gesondert berechnet.
(Stundensatz digitale Aufbereitung von Bild-Datensätzen: € 72,-)

Fahrt-/Reisekosten werden gesondert berechnet - einschließlich Kosten für erforderliche Reise- und Gefahrenversicherung sowie Schutzimpfung etc. Bei Nutzung eines Pkw werden pro Km € 0,52 verrechnet.

Flugreise = Bussinessklasse

Bahnreise = 2. Klasse

Übernachtungskosten werden gesondert verrechnet. Fotograf/in und Assistenz haben Anspruch auf ein Hotel der gehobenen Mittelklasse

Tagesspesen werden entsprechend § 12 EStG in Verbindung mit Abschnitt 119 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) berechnet
 


MO_002 Mindesthonorare für Fotografen / Journalistische Fotografie
Letzte Änderung: 25.05.2006

Empfehlungen für Mindestsätze

Die von uns vorgestellten Empfehlungen sind Durchschnittswerte bei mittlerer Auftragsauslastung und unter Berücksichtigung von Investitions- und laufenden Kosten sowie unter Einbeziehung der tatsächlich erzielten Honorare. Unsere Angaben sollten deshalb nur als Anhaltspunkte dienen, nicht als Vorlage für Ihre Rechnungsstellung. 
Studios mit überdurchschnittlicher technischer Ausrüstung müssen u.U. das doppelte der empfohlenen Sätze berechnen - nicht unterschreiten sollten Sie die persönliche Stundenbasis von mindestens 75,00 €  -  unter Berücksichtigung von Ausbildung, Können und Erfahrung sind hier durchaus auch Sätze von über 180,00 €  angebracht.  

Wir wollen diese Empfehlungen regelmäßig überprüfen - wenn Sie hier bereit sind, Ihre persönlichen Erfahrungen mit einzubringen, nutzen Sie bitte diesen Link, unter dem Sie Ihre Verrechnungssätze anonym nennen können!

!!! Bitte helfen Sie uns, die Angaben möglichst real zu halten !!!

Outdoor (ohne Assistenz)
Dauer
1/2 Tag bis 4,5 Std. 450,00 €
1 Tag bis 9,0 Std. 880,00 €
1 Stunde  

100,00 €

Reisetag (ganzer Tag) keine Angabe      
Reisezeit (Verrechnung auf Stundenbasis) 1 Std.  

60,00 €

Km-Pauschale Anfahrt 1 km  

0,52 €

Ausfallhonorar 
bis 24 Std. vor Auftragsbeginn 50% vom Grundhonorar
bis 12 Std. vor Auftragsbeginn 100% vom Grundhonorar
Studio (ohne Assistenz)
Dauer
1/2 Tag bis 4,5 Std. 450,00 €
1 Tag bis 9,0 Std. 800,00 €
1 Stunde  

100,00 €

Ausfallhonorar 
bis 24 Std. vor Auftragsbeginn 50% vom Grundhonorar
bis 12 Std. vor Auftragsbeginn 100% vom Grundhonorar
Allgemeines
Der Umfang der übertragenen Rechte ist zu vereinbaren. Im Zweifelsfall gilt § 31 (5) UrhG.

Originale bleiben im Eigentum des Auftragnehmers

Die Honorare enthalten keine Nebenkosten

Assistenzleistung wird bei Bedarf extra berechnet

Verbrauchsmaterialien, Kosten für technische Aus- und Weiterverarbeitung sowie die  Aufbereitung von digitalen Bilddaten werden gesondert berechnet.
(Stundensatz digitale Aufbereitung von Bild-Datensätzen: € 72,-)

Fahrt-/Reisekosten werden gesondert berechnet - einschließlich Kosten für erforderliche Reise- und Gefahrenversicherung sowie Schutzimpfung etc. Bei Nutzung eines Pkw werden pro Km € 0,52 verrechnet.

Flugreise = Bussinesklasse

Bahnreise = 2. Klasse

Übernachtungskosten werden gesondert verrechnet. Fotograf/in und Assistenz haben Anspruch auf ein Hotel der gehobenen Mittelklasse

Tagesspesen werden entsprechend § 12 EStG in Verbindung mit Abschnitt 119 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) berechnet
 


MO_003 Mindesthonorare für Fotografen / Portrait und Hochzeitsfotografie
Letzte Änderung: 25.05.2006

Empfehlungen für Mindestsätze

Die von uns vorgestellten Empfehlungen sind Durchschnittswerte bei mittlerer Auftragsauslastung und unter Berücksichtigung von Investitions- und laufenden Kosten sowie unter Einbeziehung der tatsächlich erzielten Honorare. Unsere Angaben sollten deshalb nur als Anhaltspunkte dienen, nicht als Vorlage für Ihre Rechnungsstellung. 
Studios mit überdurchschnittlicher technischer Ausrüstung müssen u.U. das doppelte der empfohlenen Sätze berechnen - nicht unterschreiten sollten Sie die persönliche Stundenbasis von mindestens 75,00 €  -  unter Berücksichtigung von Ausbildung, Können und Erfahrung sind hier durchaus auch Sätze von über 180,00 €  angebracht.  

Wir wollen diese Empfehlungen regelmäßig überprüfen - wenn Sie hier bereit sind, Ihre persönlichen Erfahrungen mit einzubringen, nutzen Sie bitte diesen Link, unter dem Sie Ihre Verrechnungssätze anonym nennen können!

!!! Bitte helfen Sie uns, die Angaben möglichst real zu halten !!!

Outdoor (ohne Assistenz)
Dauer
1/2 Tag bis 4,5 Std. 500,00 €
1 Tag bis 9,0 Std. 1.000,00 €
1 Stunde 

120,00 €

Reisetag (ganzer Tag)  

60,00 €

Reisezeit (Verrechnung auf Stundenbasis) 1 Std. 

keine Angaben

Km-Pauschale Anfahrt  

0,40 €

Ausfallhonorar 
bis 24 Std. vor Auftragsbeginn 50% vom Grundhonorar
bis 12 Std. vor Auftragsbeginn 100% vom Grundhonorar
Studio (ohne Assistenz)
Dauer
1/2 Tag bis 4,5 Std. 550,00 €
1 Tag bis 9,0 Std. 1.000,00 €
1 Stunde 

130,00 €

Ausfallhonorar 
bis 24 Std. vor Auftragsbeginn 50% vom Grundhonorar
bis 12 Std. vor Auftragsbeginn 100% vom Grundhonorar
Allgemeines
Der Umfang der übertragenen Rechte ist zu vereinbaren. Im Zweifelsfall gilt § 31 (5) UrhG.

Originale bleiben im Eigentum des Auftragnehmers

Die Honorare enthalten keine Nebenkosten

Assistenzleistung wird bei Bedarf extra berechnet

Verbrauchsmaterialien, Kosten für technische Aus- und Weiterverarbeitung sowie die  Aufbereitung von digitalen Bilddaten werden gesondert berechnet.
(Stundensatz digitale Aufbereitung von Bild-Datensätzen: € 72,-)

Fahrt-/Reisekosten werden gesondert berechnet - einschließlich Kosten für erforderliche Reise- und Gefahrenversicherung sowie Schutzimpfung etc. Bei Nutzung eines Pkw werden pro Km € 0,52 verrechnet.

Flugreise = Bussinesklasse

Bahnreise = 2. Klasse

Übernachtungskosten werden gesondert verrechnet. Fotograf/in und Assistenz haben Anspruch auf ein Hotel der gehobenen Mittelklasse

Tagesspesen werden entsprechend § 12 EStG in Verbindung mit Abschnitt 119 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) berechnet
 


MO_004 Empfehlung Honorare für Fotoassistenz
 
Empfehlungen Honorare für Fotoassistenz

Die von uns vorgestellten Empfehlungen sind Durchschnittswerte !
Ihr solltet darauf achten, Euer Honorar unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten richtig abzurechnen. Z.B. ist es möglich, bis zu bestimmten Jahreshöchsteinnahmen aus selbständiger, nebenberuflicher Tätigkeit mehrwertsteuerfreie Rechnungen zu stellen (Steuerberater fragen!).
Wenn Ihr Euch dagegen in diesem Job voll engagiert, ist eine Gewerbeanmeldung (z.B. als Fototechnische Assistenz) unumgänglich - wenn Ihr Euch echten Ärger ersparen wollt... auch hier gilt: unbedingt Steuerberater fragen !
Nach unseren Recherchen solltet Ihr (bei entsprechender Erfahrung) zwischen "mittel" und "viel" zu verhandeln. Die Zahlen unter "echter Profi" sind uns bisher nur 2x bekannt geworden und liegen weit außerhalb normaler Sätze!

Wir wollen diese Empfehlungen regelmäßig Jahr überprüfen - wenn Ihr hier bereit sind, Eure persönlichen Erfahrungen mit einzubringen, ruft bitte dieses Formular auf. Dort könnt Ihr Euren Input einbringen.
 

Abrechnungsart:

wenig/mittel

mittel/viel

total fit / echter Profi

Erfahrung:

von

bis

von

bis

von

bis
per Stunden 12,-

15,-

15,-

18,-

20,-

25,-

 
per 1/2 Tag75,-

95,-

100,-

120,-

130,-

150,-

 
per Tag90,-

120,-

150,-

200,-

180,-

260,-

 
       
Allgemeines
Die Honorare enthalten keine Nebenkosten
Fahrt-/Reisekosten
werden gesondert berechnet - einschließlich Kosten für erforderliche Reise- und Gefahrenversicherung sowie Schutzimpfung etc. Bei Nutzung eines Pkw werden pro Km € 0,45 verrechnet.
Flugreise
= Economy
Bahnreise
= 2. Klasse
Übernachtungskosten
werden gesondert verrechnet - Hotel der Mittelklasse / ggf. pauschal nach Vereinbarung
Tagesspesen
werden entsprechend § 12 EStG in Verbindung mit Abschnitt 119 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) berechnet / ggf pauschal nach Vereinbarung

 


MO_005 Bildhonorare / Empfehlung Mittelstandvereinigung Fotomarketing
 
Branchengeltung haben in den vergangenen Jahren die Empfehlungen des Arbeitskreises Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing (MFM) im Bereich marktüblicher Bild-Honorare gewonnen.
Die 1986 begonnene Arbeit einer Bestandsaufnahme der marktüblichen Honorare und Konditionen war die Grundlage einer seither kontinuierlich erfolgten Marktbeobachtung und statistischen Erfassung der sich verändernden Branchenusancen und Honorare. Gespräche mit Bildverwendern und deren Verbandsorganen trugen dazu wesentlich bei.
Die MFM gibt eine jährliche Übersicht über marktübliche Honorare heraus - diese können unter folgender Adresse bezogen werden:
 

MFM
c/o BVPA Bundesverband der Presseagenturen und Bildarchive e.V.
Lietzenburgerstr. 91
10719 Berlin
Tel 030 3249917
oder Internet:
http://www.mittelstandsgemeinschaft-foto-marketing.de/

 
 

MO_006 Gehälter der Branche
 
Fotograf / Auszubildende

Ausbildungsjahr

Monatl. Ausbildungsbeihilfe

 

1. Jahr

 unter 18 J € 235,- / über 18 J €  260,-

 

2. Jahr

 unter 18 J €  255,- / über 18 J €  285,-

 

3. Jahr

 unter 18 J €  285,- / über 18 J €  315,-

   
   
   
Beruf Berufserfahrung

Jahreseinkommen brutto / €

Fotograf < 2 Jahre 20.000 - 25.000
Fotograf > 5 Jahre / Meister 30.000 - 45.000
   
 

MO_008 AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen CV
 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB des Photographen-Handwerks
(Bundesanzeiger Nr. 88 v. 15.05. 02 – Seite 10.436)

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)


II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.


III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.


IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2 . Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.


V. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Auffor-derung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.


VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.
3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.


VIII. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
IX. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.


X. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.


XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart. 

Hier: PDF-Dokument der Allgemeine Geschäftsbedingungen CV
 

MO_009 Honorare für Interneteinblendungen, Onlinedienste etc.
 

Empfehlungen für Mindestsätze von Berufsfotografen bei Auftragsproduktionen

Die beste Honorar-Information über die ganze Breite der möglichen Verwendung von Bildmaterial in Onlinediensten (z.B. Werbung und PR) oder für redaktionelle Nutzung im Inter- oder Intranet sowie die Nutzung in downloadfähigen Medien wie e-paper oder pdf-download hat die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing entwickelt. Diese Empfehlungen werden jährlich überprüft und angepasst. Wir stellen Ihnen hier eine auf dieser Übersicht basierende Kurzinformation vor, die Ihnen Anhaltspunkte für Ihre eigene Kalkulation geben kann.

 
 
Einblendungen in Onlinedienste, Internet, Intranet (redaktionell)
Es wird unterschieden zwischen kostenfreien und kostenpflichtigen Diensten sowie nach Dauer der zeitlichen Verwendung (1 - 90 Tage und darüber / 1 - 60 Monte)
Online-Zeitungen, Internet 30,- bis 130,-
Intranet, Informationsdienste 40,- bis 220,-
Nutzung für Web-Desing (1 Woche bis zu 1 Jahr) 60,- bis 260,-
Nutzung für Web-Desing  englisch oder mehrsprachig 120,- bis 435,-
    
Downloadfähige Medien (e-paper, pdf) redaktionell und werblich
Auch hier wird zeitlich gestaffelt und zwischen kostenfreien und kostenpflichtigen Medien unterschieden - bitte informieren Sie sich ausführlich bei der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing
Online-Zeitungen, Internet 40,- bis 200,-
Intranet, Informationsdienste 20,- bis 150,-
Hier erreichen Sie die
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM):

Lietzenburger Str. 91
10719 Berlin
Tel 030 3249917   Fax 030 3247001
Mail: info@bvpa.org
ULR: http://www.bvpa.org
 


MO_011 Ausbildungsvergütung Auszubildende (Fotograf/in)
 

25.05.2006

Die Ausbildungsvergütung für Auszubildende im Fotografenhandwerk wird aufgrund der Empfehlungen des zuständigen Landesinnungsverbandes jährlich überprüft und ggf. neu festgelegt.
Eine neue Festlegung ist ab dem Tag der Bekanntgabe bzw. dem vom Landesinnungsverband festgesetzten Stichtag für alle bestehenden und zukünftigen Verträge bindend.

Zur Zeit sind für das Bundesland Bayern (Beispiel) folgende Sätze gültig:

 

Fotograf / Auszubildende

Ausbildungsjahr

Monatl. Ausbildungsbeihilfe

 

1. Jahr

 unter 18 J € 235,- / über 18 J €  260,-

 

2. Jahr

 unter 18 J €  255,- / über 18 J €  285,-

 

3. Jahr

 unter 18 J €  285,- / über 18 J €  315,-

     
 
 
 
 
 

© Professional Photographers Ltd. - Berlin -  letztes update: 03.09.2008