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WS_002 Preisangaben auf einer Web-Site
 

 

 

  • Wenn Sie eine eigene Internetseite betreiben, sollten Sie in jedem Fall auch Preise
    für von Ihnen angebotene Leistungen nennen !  "Der Surfer" will vergleichen und das
    nächste Angebot ist nur einen Klick entfernt.
     

  • Wer auf seiner Internet-Site für angebotene Produkte oder Dienstleistungen Preise angibt, muss diese im Bereich Deutscher Rechtsprechung als Brutto-Preise (inc. gesetzlicher Mehrwertsteuer) angeben. Die Angabe von Netto-Preisen ist nur ergänzend zu Brutto-Preisen möglich.

    Nachdem sich einzelne Rechtsanwaltskanzleien darauf "spezialisiert" haben, Verstöße gegen diese Regelung umgehend kostenpflichtig abzumahnen, empfiehlt sich die peinliche Einhaltung dieser gesetzlichen Regelung.

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