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Kein Corona Zuschuss für freiberufliche Fotografen - So gibt es dennoch Geld und Hilfe

Corona Geld Fotograf

Freiberufliche bzw. selbstständige Fotografen gehören zu den Berufsgruppen, die besonders stark von Auftragsrückgängen infolge der Corona-Maßnahmen getroffen sind.
Allerdings stehen ihnen je nach Bundesland nicht alle der nun bereitgestellten Hilfen zur Verfügung. Dieser Artikel soll einen Überblick über die Zuschüsse und die Voraussetzungen ihrer Inanspruchnahme geben.

Zuschuss aus dem Bundeshaushalt

Die Bundesregierung hat Mittel bereitgestellt, um Selbstständige kurzfristig zu unterstützen. Vorgesehen sind Zahlungen von EUR 9000,- für Unternehmen mit max. 5 Beschäftigten und EUR 15.000,- für Unternehmen mit max. 10 Beschäftigten. Ein selbstständiger Fotograf, der in der Regel keine oder jedenfalls weniger als 10 Beschäftigte hat, kommt also grundsätzlich als Anspruchsberechtigter infrage. Allerdings ist der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt ausschließlich zur Zahlung von Betriebskosten bei akuten Liquiditätsengpässen im Unternehmen vorgesehen. Zu den Betriebskosten gehören alle betrieblichen Kosten, also beispielsweise die Büro- und Studiomiete, Versicherungen, Leasingkosten für Equipment, Personalkosten für die Angestellten und betriebsbezogene Kredite. Nicht umfasst sind folglich der Lebensunterhalt (also etwas die private Miete, Krankenversicherung und Essen) des Fotografen.

Soloselbständigen, freiberuflichen Fotografen, die aus dem Homeoffice arbeiten und keine oder kaum Betriebsausgaben haben, ist mit den Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt also nicht geholfen, um privat weiter liquide zu bleiben.

Wer dennoch einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt für nicht betriebliche Ausgaben in Anspruch nimmt, kann am Ende eine böse Überraschung erleben, denn zu viel oder unberechtigt erlangte Gelder sind zurückzuzahlen. Auch muss dieser Zuschuss in der nächsten Einkommensteuererklärung angegeben und gewinnwirksam berücksichtigt werden. Und zudem versichert man bei Antragstellung an Eides statt, dass die Angaben wahrheitsgemäß sind. Falschangaben können eine Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 StGB) zur Folge haben können. Die private Nutzung der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt ist also alles andere als ein Kavaliersdelikt.

Zuschuss aus Landesmitteln

Zusätzlich den den Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt haben die Bundesländer Zuschüsse aus Landesmitteln bereitgestellt. Hier ist es je nach Bundesland mehr oder weniger klar, wofür die Zuschüsse verwendet werden dürfen. Hessen schreibt deutlich: “Es geht nicht um Ihren Verdienst- oder Einnahmeausfall, sondern um den Liquiditätsengpass – also um laufende Verpflichtungen wie etwa Büromieten oder Leasingraten, die Sie aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr erfüllen können.” Auch Bayern weist darauf hin, dass Zuschüsse nur für Betriebsausgaben verwendet werden dürfen. Berlin hingegen nennt zum Beispiel auch das “eigene Gehalt” als Grund für die Inanspruchnahme auf den Zuschuss aus den Berliner Landesmitteln, der immerhin EUR 5.000,- beträgt. Allerdings leben Freiberufler meist von Privatentnahmen vom Geschäftskonto und zahlen sich kein Gehalt, sodass hier eine Unklarheit verbleibt. 
Eine Anfrage von Berufsfotografen bei den Pressestellen der einzelnen Bundesländer hat ergeben, dass man die Problematik sieht, aber in eingen Ländern noch keine abschließende Aussage zur Anspruchsberechtigung erteilen kann.

Die Beantragung eines Zuschusses aus Berliner Landesmitteln zur Finanzierung des eigenen Gehaltes scheint derzeit nicht per se missbräuchlich, eine Rückforderung sollte aber nach dem jetzigen Stand nicht völlig ausgeschlossen werden. In Bayern und Hessen wäre diese höchstwahrscheinlich missbräuchlich. In allen anderen Bundesländern sollte man sich vor Antragstellung um eine Klärung bemühen.

Grundsicherung

Wer auf der sicheren Seite sein möchte und aufgrund von Corona die laufenden Kosten der Grundsicherung wie Miete, Heizung, Krankenversicherung und Nahrung nicht tragen kann, sollte sich an die Arbeitsagentur wenden. In einem neuen, erleichterten Verfahren gibt es weder eine Vermögensprüfung vorab noch muss man die Selbstständigkeit aufgeben. In den ersten 6 Monaten erhält man als Erwachsener den Regelsatz für von 432 Euro pro Monat, dazu kommen ggf. Zuschüsse für im Haushalt lebende Kinder. Zudem werden die Kosten der Unterkunft (Miete und Nebenkosten inklusive Heizkosten) und die Krankenversicherung getragen.
Dennoch sollte auch hier bedacht werden, dass Rückforderungen drohen, wenn man sich nicht in einer finanziellen Notlage befunden hat, zB weil der Partner gut verdient oder man ein erhebliches liquides Vermögen hat.

Fazit

Corona Zuschüsse für Fotografen aus dem Bundeshaushalt - für Betriebskosten

Nur wenn der Betrieb aufgrund betrieblicher Kosten in seiner Existenz gefährdet ist, sollte man als Fotograf die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt beantragen und mit diesem auch nur die betrieblichen Verbindlichkeiten bedienen. Hier das Eckpunktepapier zu den Zuschüssen aus dem Landeshaushalt: Downloadhttps://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Corona Geld für Fotografen aus dem Landeshaushalt - je nach Bundesland unterschiedlich

Zuschüsse aus dem Landeshaushalt hingegen unterliegen je nach Bundesland anderen Anforderungen. Ob ein Zuschuss aus Landesmitteln für die Grundsicherung verwendet werden darf, ist derzeit fraglich. Jedenfalls sollte die Verwendung “eigenes Gehalt” im Antragsformular offen gelegt werden, falls dort im Angaben zur Verwendung gemacht werden müssen.

Corona Unterstützung für Fotografen über die Grundsicherung - für die Lebenshaltung

Wer aufgrund fehlender Aufträge privat ohne Geld dasteht, sollte sich hingegen an die Arbeitsagentur wenden. Hier die FAQ zur Corona Grundsicherung: https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung

Nachfolgend die Liste der Antragsstellen für Landes und Bundesmittel:

Baden-Württemberg: Antragstellung bei und Vorprüfung durch IHK und HWK, Bewilligung durch L-Bank: Corona Hilfe Baden-Würtemberg

Bayern: Regierungen und Landeshauptstadt München: Corona Hilfe Bayern

Berlin: Investitionsbank Berlin (IBB): Corona Hilfe Berlin

Bremen: BAB Bremer Aufbau Bank BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH: Corona Hilfe Bremen 

Hamburg: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg): Corona Hilfe Hamburg

Hessen: Regierungspräsidium Kassel: Corona Hilfe Hessen

Mecklenburg- Vorpommern: Landesförderinstitut  Mecklenburg- Vorpommern: Corona Hilfe MV 

Niedersachsen: Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank: Corona Hilfe Niedersachsen

Rheinland-Pfalz: Investitions- und Strukturbank RP (ISB): Corona Hilfe Rheinland-Pfalz

Saarland: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes: Corona Hilfe Saarland 

Sachsen: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB): Corona Hilfe Sachsen 

Sachsen-Anhalt: Investitionsbank Sachsen-Anhalt: Corona Hilfe Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein: Investitionsbank Schleswig- Holstein (IB.SH): Corona Hilfe Schleswig-Holstein

Thüringen: Thüringer Aufbaubank Die Antragsannahme sowie Vorprüfungen erfolgen auch über die IHKn und HWKn: Corona Hilfe Thüringen

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