Fotografen Verzeichnis deutscher Berufsfotografen:

Ärger mit dem Ausbilder oder der Ausbildung zum Fotografen - was tun?

   

Während der Ausbildungszeit kann es aufgrund etlicher Gründe zu Differenzen oder Auseinandersetzungen zwischen Ausbilder und Auszubildenden kommen. Das ist normal und meist erledigen sich die Probleme nach einigen Tagen von selbst. Denn mit Abstand betrachtet, sind viele Fälle in denen man sich als Auszubildender ungerecht behandelt fühlt, gar nicht mehr so gravierend. Kommt es aber immer wieder zu den ähnlichen Vorfällen oder Situationen und hat man schon mehrfach vergeblich versucht, in einem Gespräch zu einer Klärung zu kommen, sollte man sich um externe Hilfe bemühen. 

Denn in einer angespannten Situation die Ausbildung zum Fotografen beenden zu müssen, ist sicher nicht schön. Weder für die Bewertung am Ende der Ausbildung, noch für die Arbeitsatmosphäre in der Zeit bis dahin.
Gibt es andere Angestellte im Betrieb, kann ein Gespräch mit Ihnen sinnvoll sein. Oft können sie vermitteln und mit Ihrer Sicht der Dinge beruhigend wirken. Auch ist es nicht verkehrt, zusammen mit den Eltern und dem Ausbilder auf einem Treffen die strittigen Dinge zu besprechen.
Ist die Situation verfahren und mit einem Gespräch zwischen den beteiligen Parteien auch nicht mehr zu klären, sollte der nächste Weg zur IHK führen. Dort kann der "Ausschuss für Ausbildungsstreitigkeiten" weiterhelfen.


Die Mitglieder dieses Ausschusses können aufgrund ihrer langen Erfahrung die meisten Probleme schlichten oder guten Rat geben. In einer gemeinsamen Sitzung mit dem Auzubildenden oder dem Ausbilder wird versucht, einen Kompromiss zu finden und zu einem gütlichen Vergleich zu kommen.
Sollte eine solche Einigung nicht gefunden werden können, wird der Ausschuss die vorgetragenen Argumente und den ersichtlichen Sachverhalt prüfen und einen Schiedsspruch schriftlich formulieren. Diesen schriftlich formulierten Schiedsspruch erhalten alle Beteiligten und die zuständige Kammer des Arbeitsgerichtes.

Akzeptiert einer der Beteiligten den ergangenen Schiedsspruch nicht, kommt es zu einem Verfahren vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Dies sollte wohl überlegt sein und macht sicher nur in schwerwiegenden Fällen Sinn. Letztlich kostet jedes Gerichtsverfahren viel Zeit, Nerven, Energie und gerade die Energie braucht man ja eher in der Ausbildung!

 

 

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